Wie wird das Taggeld beim Vaterschaftsurlaub berechnet?
Das Taggeld beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das vor dem Beginn des Entschädigungsanspruchs erzielt wurde. Für die Ermittlung dieses Einkommens ist Artikel 11 Absatz 1 sinngemäss anwendbar; für den Höchstbetrag gilt Artikel 16f sinngemäss.
Beim Vaterschaftsurlaub richtet sich die Höhe des Taggelds nach dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen vor dem Beginn des Entschädigungsanspruchs. Das Gesetz legt fest, dass das Taggeld 80 Prozent dieses durchschnittlichen Erwerbseinkommens beträgt. Entscheidend ist damit nicht irgendein späteres oder frei gewähltes Einkommen, sondern das Einkommen, das vor dem Beginn des Anspruchs erzielt wurde. Für die Berechnung sollte daher geprüft werden, welches Erwerbseinkommen in diesem massgebenden Zeitraum berücksichtigt wird und ab wann der Entschädigungsanspruch beginnt.[1]
Für die Ermittlung des massgebenden Einkommens verweist das Gesetz sinngemäss auf Artikel 11 Absatz 1. Zudem gilt für den Höchstbetrag Artikel 16f sinngemäss. Das bedeutet: Auch wenn das Taggeld grundsätzlich 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens beträgt, ist zusätzlich zu prüfen, ob ein gesetzlicher Höchstbetrag eingreift. Wer die konkrete Summe bestimmen will, sollte deshalb nicht nur den Prozentsatz anwenden, sondern auch die Regeln zur Einkommensermittlung und zum Höchstbetrag in den verwiesenen Bestimmungen nachsehen.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]