Wie wird die Mutterschaftsentschädigung einer Angestellten berechnet?
Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet. Das Taggeld beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das vor Beginn des Entschädigungsanspruchs erzielt wurde. Für die Ermittlung dieses Einkommens ist Artikel 11 Absatz 1 sinngemäss anwendbar.
Nach dem zitierten Gesetz wird die Mutterschaftsentschädigung nicht als Monatslohn, sondern als Taggeld ausgerichtet. Für die Berechnung ist daher entscheidend, welches durchschnittliche Erwerbseinkommen vor Beginn des Entschädigungsanspruchs erzielt wurde. Auf dieser Grundlage beträgt das Taggeld 80 Prozent dieses durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Die gesetzliche Regel nennt damit sowohl die Form der Leistung als auch den Grundsatz der Bemessung ausdrücklich.[1]
Für eine vorsichtige Einordnung sind zwei Punkte wichtig: Erstens knüpft die Berechnung an das durchschnittliche Erwerbseinkommen an, das vor Beginn des Entschädigungsanspruchs erzielt wurde. Zweitens verweist die Bestimmung für die Ermittlung dieses Einkommens darauf, dass Artikel 11 Absatz 1 sinngemäss anwendbar ist. Wenn Sie die konkrete Berechnung nachvollziehen möchten, sollten Sie deshalb nicht nur den Prozentsatz von 80 Prozent beachten, sondern auch die Regeln zur Ermittlung des massgebenden Einkommens in der verwiesenen Vorschrift prüfen.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]