Wie hoch ist der AHV-Beitragssatz für Selbständigerwerbende?
Für Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit beträgt der AHV-Beitrag grundsätzlich 8,1 Prozent. Bei weniger als 60 500, aber mindestens 10 100 Franken im Jahr sinkt der Satz nach einer vom Bundesrat festgelegten sinkenden Skala bis auf 4,35 Prozent. Bei 10 000 Franken oder weniger gilt grundsätzlich ein Mindestbeitrag von 435 Franken im Jahr.
Grundsätzlich wird vom Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ein AHV-Beitrag von 8,1 Prozent erhoben. Für die Berechnung wird das Einkommen auf die nächsten 100 Franken abgerundet. Liegt das Einkommen unter 60 500, aber mindestens bei 10 100 Franken im Jahr, vermindert sich der Beitragssatz nach einer vom Bundesrat aufzustellenden sinkenden Skala bis auf 4,35 Prozent. Damit hängt die genaue Höhe in diesem Einkommensbereich nicht von einem einheitlichen Satz ab, sondern von der vorgesehenen Skala.[1]
Beträgt das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit 10 000 Franken oder weniger im Jahr, ist grundsätzlich der Mindestbeitrag von 435 Franken im Jahr zu entrichten. Eine besondere Regel gilt, wenn dieser Betrag bereits auf dem massgebenden Lohn entrichtet worden ist: Dann kann verlangt werden, dass der Beitrag für die selbstständige Erwerbstätigkeit zum untersten Satz der sinkenden Skala erhoben wird. Für die konkrete Einordnung ist daher insbesondere zu prüfen, wie hoch das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ist und ob bereits Beiträge auf massgebendem Lohn bezahlt wurden.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]