Wer muss den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung unterzeichnen?
Der Geschäftsbericht ist vom Vorsitzenden des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans und von der innerhalb des Unternehmens für die Rechnungslegung zuständigen Person zu unterzeichnen. Da die Jahresrechnung im Geschäftsbericht enthalten ist, betrifft diese Unterzeichnung den Geschäftsbericht mit der Jahresrechnung.
Das Gesetz ordnet die Rechnungslegung im Geschäftsbericht ein: Der Geschäftsbericht enthält die Jahresrechnung (Einzelabschluss), und diese setzt sich aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang zusammen. Für die Unterzeichnung nennt der Gesetzestext ausdrücklich den Geschäftsbericht. Unterzeichnen müssen ihn der Vorsitzende des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans sowie die innerhalb des Unternehmens für die Rechnungslegung zuständige Person. Weil die Jahresrechnung Bestandteil des Geschäftsberichts ist, erfasst diese Vorgabe den Geschäftsbericht mit der darin enthaltenen Jahresrechnung.[1]
Wichtig ist die Rollenverteilung nach dem Wortlaut: Nicht jede beliebige zeichnungsberechtigte Person wird genannt, sondern genau zwei Funktionen. Einerseits ist die Unterschrift des Vorsitzenden des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans verlangt. Andererseits braucht es die Unterschrift der Person, die innerhalb des Unternehmens für die Rechnungslegung zuständig ist. Vor dem Handeln sollte deshalb geprüft werden, wer diese Funktionen im konkreten Unternehmen tatsächlich innehat und welches Organ oder welche Personen für die Genehmigung zuständig sind, denn der Geschäftsbericht muss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellt und zur Genehmigung vorgelegt werden.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Bitte prüfen Sie vor weiterem Vorgehen die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]