Welche Läden dürfen im Kanton Thurgau an Sonntagen öffnen und zu welchen Zeiten?
Im Kanton Thurgau gilt an Sonntagen grundsätzlich: Sämtliche Verkaufsgeschäfte sind geschlossen zu halten. Geöffnet sein dürfen nur die im Gesetz ausdrücklich genannten Verkaufsstellen sowie Verkaufsgeschäfte mit einer Gemeindebewilligung für höchstens vier Sonntage pro Kalenderjahr. Die zulässigen Öffnungszeiten dauern von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
An Sonntagen sind im Kanton Thurgau grundsätzlich sämtliche Verkaufsgeschäfte geschlossen zu halten. Davon ausgenommen sind nur die im Gesetz ausdrücklich genannten Fälle. Ohne diese gesetzliche Ausnahme oder eine zusätzliche Bewilligung der Gemeinde bleibt es beim Grundsatz der Sonntagsschliessung. Für die praktische Einordnung ist deshalb zuerst zu prüfen, ob das Geschäft genau unter eine der aufgezählten Kategorien fällt oder ob eine Gemeindebewilligung für einen bestimmten Sonntag vorliegt.[1]
- Geöffnet sein dürfen Verkaufsgeschäfte mit einer zusammenhängenden, für den Verkauf genutzten Fläche von höchstens 120 m², sofern diese Fläche zur Hauptsache für den Verkauf von Lebensmitteln genutzt wird.
- Geöffnet sein dürfen Blumengeschäfte und Blumengärtnereien zum Verkauf von Frischblumen oder Pflanzen.
- Geöffnet sein dürfen Landwirtschaftsbetriebe zum Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus eigener Produktion beim eigenen Hof.
- Geöffnet sein dürfen Kioske, in denen lediglich das Kiosksortiment, wie Presseerzeugnisse, Süssigkeiten, Raucherwaren oder Souvenirs, angeboten wird.
Darüber hinaus bewilligt die Gemeinde jedem Verkaufsgeschäft das Offenhalten an höchstens vier Sonntagen pro Kalenderjahr. Auch in diesen Fällen gelten die im Rahmen dieser Bestimmung zulässigen Öffnungszeiten von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Vor einem Offenhalten sollte daher insbesondere geprüft werden, ob die Verkaufsstelle die gesetzlichen Merkmale genau erfüllt, ob allenfalls eine Gemeindebewilligung erforderlich ist und ob die Öffnung innerhalb des gesetzlich genannten Zeitfensters liegt.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er in der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Thurgau veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln unbedingt die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]