Wie lange dürfen Läden im Kanton Thurgau an Werktagen geöffnet sein?
Von Montag bis Samstag können sämtliche Verkaufsgeschäfte im Kanton Thurgau von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet sein. Diese Regel steht im Gesetz über die Ladenöffnungszeiten.
Im Kanton Thurgau können von Montag bis Samstag sämtliche Verkaufsgeschäfte von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet sein. Die gesetzliche Regel nennt damit die Werktage Montag bis Samstag und bestimmt für diese Tage den Zeitraum von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr als zulässige Ladenöffnung für sämtliche Verkaufsgeschäfte.[1]
Für die praktische Anwendung ist zu prüfen, ob es sich um ein Verkaufsgeschäft handelt und ob der betreffende Tag zwischen Montag und Samstag liegt. Innerhalb dieses Zeitraums können Läden geöffnet sein. Massgeblich ist die im Kanton Thurgau veröffentlichte Regel im Gesetz über die Ladenöffnungszeiten.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext so zusammen, wie er in der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Thurgau veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]