Wie lange dürfen Läden im Kanton St. Gallen an Werktagen geöffnet sein?
Im Kanton St. Gallen darf der Laden von Montag bis Freitag von 06.00 bis 19.00 Uhr geöffnet sein. Am Samstag sowie am Vortag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr darf der Laden von 06.00 bis 17.00 Uhr geöffnet sein. Die politische Gemeinde kann durch Reglement die Ladenöffnung einmal je Woche bis 21.00 Uhr zulassen, ausgenommen am Vorabend eines öffentlichen Ruhetags.
Für Werktage gilt im Kanton St. Gallen die allgemeine Ladenöffnung nach dem Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung. Der Laden darf von Montag bis Freitag von 06.00 bis 19.00 Uhr geöffnet sein. Für den Samstag gilt eine andere Zeitspanne: Der Laden darf am Samstag sowie am Vortag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr von 06.00 bis 17.00 Uhr geöffnet sein. Am öffentlichen Ruhetag bleibt der Laden geschlossen.[1]
Zusätzlich kann die politische Gemeinde durch Reglement die Ladenöffnung einmal je Woche bis 21.00 Uhr zulassen. Diese Möglichkeit gilt nicht am Vorabend eines öffentlichen Ruhetags. Ob eine solche verlängerte Öffnung tatsächlich besteht, richtet sich daher nach dem Reglement der zuständigen politischen Gemeinde. Für die konkrete Öffnungszeit ist zu prüfen, ob ein kommunales Reglement eine solche Verlängerung vorsieht und ob der betreffende Tag nicht der Vorabend eines öffentlichen Ruhetags ist.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons St. Gallen veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]