Wie lange dürfen Läden im Kanton Basel-Stadt an Werktagen geöffnet sein?
Im Kanton Basel-Stadt dürfen Verkaufslokale an Werktagen grundsätzlich wie folgt geöffnet bleiben: von Montag bis Freitag von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr, an Samstagen und an Vortagen vor Feiertagen von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie an Heiligabend und Gründonnerstag von 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Für Verkaufslokale gilt an Werktagen ein gestaffelter Grundsatz nach Wochentag beziehungsweise besonderem Tag. Von Montag bis Freitag ist die Öffnung von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr vorgesehen. Für Samstage und für Vortage vor Feiertagen endet die zulässige Öffnungszeit früher, nämlich um 18.00 Uhr. Noch kürzer ist die Öffnungszeit an Heiligabend und Gründonnerstag; dort ist sie von 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr festgelegt. Maßgeblich ist dabei der Grundsatz für Verkaufslokale im Kanton Basel-Stadt.[1]
Wichtig ist die genaue Einordnung des betreffenden Tages. Fällt ein Werktag auf einen Montag bis Freitag, gilt die Zeit bis 20.00 Uhr. Ist es ein Samstag oder ein Vortag vor Feiertagen, gilt stattdessen die Zeit bis 18.00 Uhr. Handelt es sich um Heiligabend oder Gründonnerstag, gilt die speziellere Zeit bis 17.00 Uhr. Vor einem konkreten Öffnungsvorhaben sollte deshalb geprüft werden, ob der Tag unter eine dieser besonderen Kategorien fällt und ob tatsächlich ein Verkaufslokal im Sinn dieser Regel betroffen ist.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext so zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]