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Welche erweiterten Ladenöffnungszeiten gelten im Kanton St. Gallen an Werktagen und Ruhetagen?

Im Kanton St. Gallen dauern die erweiterten Ladenöffnungszeiten am Werktag von 05.00 bis 22.00 Uhr und am öffentlichen Ruhetag von 07.00 bis 21.00 Uhr. Für Autobahnraststätten mit Gastwirtschaftsbetrieb kann das zuständige Departement die erweiterten Ladenöffnungszeiten ausdehnen.

Im Kanton St. Gallen dauern die erweiterten Ladenöffnungszeiten am Werktag von 05.00 bis 22.00 Uhr. Am öffentlichen Ruhetag dauern sie von 07.00 bis 21.00 Uhr. Damit nennt das Gesetz für beide Tagesarten je einen festen Zeitraum, innerhalb dessen die erweiterten Ladenöffnungszeiten gelten. Maßgeblich ist die Unterscheidung zwischen Werktag und öffentlichem Ruhetag, weil dafür unterschiedliche Zeitfenster vorgesehen sind.[1]

Zusätzlich sieht das Gesetz eine besondere Zuständigkeit für Autobahnraststätten mit Gastwirtschaftsbetrieb vor: Das zuständige Departement kann für diese Betriebe die erweiterten Ladenöffnungszeiten ausdehnen. Wer die Öffnungszeiten eines konkreten Betriebs beurteilen will, sollte deshalb neben den allgemeinen Zeiten auch prüfen, ob eine solche Ausdehnung für eine Autobahnraststätte mit Gastwirtschaftsbetrieb besteht.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons St. Gallen veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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