Wie läuft die Gründung einer GmbH in der Schweiz ab?
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird errichtet, indem die Gründer in öffentlicher Urkunde die Gründung erklären, die Statuten festlegen und die Organe bestellen. Im Errichtungsakt zeichnen sie die Stammanteile und stellen die gesetzlich genannten Punkte zu Einlagen, Pflichten und besonderen Vorteilen fest.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird errichtet, indem die Gründer in öffentlicher Urkunde erklären, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen. In diesem Errichtungsakt legen sie die Statuten fest und bestellen die Organe. Für den Ablauf bedeutet das: Die Gründung erfolgt durch einen formellen Errichtungsakt in öffentlicher Urkunde; in diesem Akt werden zugleich die grundlegenden Regeln der Gesellschaft in den Statuten festgelegt und die Organe bestellt. Vor dem Vollzug ist deshalb zu prüfen, dass die öffentliche Urkunde vorbereitet ist und dass Statuten und Organbestellungen im Errichtungsakt enthalten sind.[1]
Im Errichtungsakt zeichnen die Gründer die Stammanteile. Sie stellen dabei fest, dass sämtliche Stammanteile gültig gezeichnet sind, dass die Einlagen dem gesamten Ausgabebetrag entsprechen und dass die gesetzlichen und statutarischen Anforderungen an die Einlagen im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Errichtungsakts erfüllt sind. Sie übernehmen zudem die statutarischen Nachschuss- oder Nebenleistungspflichten. Weiter stellen sie fest, dass keine anderen Sacheinlagen, Verrechnungstatbestände oder besonderen Vorteile bestehen, als die in den Belegen genannten. Vor der Unterzeichnung ist daher zu verifizieren, dass diese Feststellungen vollständig getroffen werden können und mit den Belegen übereinstimmen.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der massgebenden Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]