Wie wird eine GmbH in der Schweiz aufgelöst?
Eine GmbH wird nach dem zitierten Gesetz aufgelöst, wenn ein statutarischer Auflösungsgrund eintritt, die Gesellschafterversammlung die Auflösung beschliesst, der Konkurs eröffnet wird oder ein anderer gesetzlich vorgesehener Fall vorliegt. Beschliesst die Gesellschafterversammlung die Auflösung, braucht es öffentliche Beurkundung; zudem kann ein Gesellschafter aus wichtigem Grund das Gericht anrufen.
Nach dem zitierten Gesetz wird die Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufgelöst, wenn einer der ausdrücklich genannten Fälle eintritt. Genannt werden: ein in den Statuten vorgesehener Auflösungsgrund, ein Beschluss der Gesellschafterversammlung, die Eröffnung des Konkurses sowie die übrigen vom Gesetz vorgesehenen Fälle. Für die praktische Einordnung heisst das: Zuerst ist zu prüfen, ob die Statuten selbst einen Auflösungsgrund vorsehen. Falls die Auflösung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung erfolgen soll, ist zusätzlich die dafür vorgeschriebene Form einzuhalten. Wenn die Auflösung auf einen anderen gesetzlichen Fall gestützt werden soll, sollte die einschlägige Bestimmung im geltenden Recht genau nachgelesen werden, statt weitere Fälle zu vermuten oder zu verallgemeinern.[1]
Beschliesst die Gesellschafterversammlung die Auflösung, verlangt das zitierte Gesetz ausdrücklich die öffentliche Beurkundung des Beschlusses. Daneben sieht die Bestimmung einen gerichtlichen Weg vor: Jeder Gesellschafter kann beim Gericht die Auflösung der Gesellschaft aus wichtigem Grund verlangen. Das Gericht muss dabei nicht zwingend die Auflösung anordnen. Es kann stattdessen auf eine andere sachgemässe und den Beteiligten zumutbare Lösung erkennen, insbesondere auf die Abfindung des klagenden Gesellschafters zum wirklichen Wert seiner Stammanteile. Vor einem Schritt sollte deshalb sorgfältig geprüft werden, auf welchen Auflösungsgrund man sich stützt und ob bei einem gerichtlichen Vorgehen auch eine andere Lösung als die eigentliche Auflösung in Betracht kommt.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor dem Handeln unbedingt die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]