Kann man eine GmbH allein gründen oder braucht es mehrere Gesellschafter?
Ja. Eine GmbH kann von einer Person allein gegründet werden, denn an einer GmbH können eine oder mehrere Personen oder Handelsgesellschaften beteiligt sein. Zu prüfen sind insbesondere die Statuten, das festgelegte Stammkapital sowie allfällige Nachschuss- und Nebenleistungspflichten.
Eine GmbH braucht nicht zwingend mehrere Gesellschafter. Das Gesetz beschreibt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als personenbezogene Kapitalgesellschaft, an der eine oder mehrere Personen oder Handelsgesellschaften beteiligt sind. Damit ist eine Einpersonengründung grundsätzlich möglich. Gleichzeitig ist die GmbH eine Kapitalgesellschaft mit in den Statuten festgelegtem Stammkapital. Für die Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen.[1]
Auch bei nur einer beteiligten Person gelten die gesellschaftsrechtlichen Grundelemente weiter. Die Gesellschafter sind mindestens mit je einem Stammanteil am Stammkapital beteiligt. Wer eine GmbH allein errichtet oder übernimmt, sollte deshalb insbesondere prüfen, wie der Stammanteil ausgestaltet ist und was in den Statuten steht. Denn die Statuten können für die Gesellschafter Nachschuss- und Nebenleistungspflichten vorsehen. Diese Punkte betreffen den Umfang der Beteiligung und mögliche zusätzliche Pflichten innerhalb der GmbH.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]