Bis wann muss eine AG ihre ordentliche Generalversammlung durchführen?
Die ordentliche Generalversammlung einer AG findet jährlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt. Einberufen wird sie grundsätzlich durch den Verwaltungsrat; nötigenfalls kann dies durch die Revisionsstelle erfolgen.
Für die Frist nennt der zitierte Gesetzestext eine klare Grundregel: Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt. Damit ist nicht nur festgelegt, dass sie jedes Jahr stattfinden muss, sondern auch, bis wann sie nach dem Ende des Geschäftsjahres durchgeführt sein muss. Der zitierte Text spricht ausdrücklich von der ordentlichen Generalversammlung einer AG und ordnet diese Frist direkt an.[1]
Zur Einberufung hält der zitierte Text fest, dass die Generalversammlung durch den Verwaltungsrat einberufen wird, nötigenfalls durch die Revisionsstelle. Zusätzlich steht das Einberufungsrecht auch den Liquidatoren und den Vertretern der Anleihensgläubiger zu. Wenn Sie die Frist im konkreten Fall prüfen, sollten Sie deshalb zuerst den Abschluss des Geschäftsjahres feststellen und dann kontrollieren, ob die ordentliche Generalversammlung innerhalb von sechs Monaten danach angesetzt wurde. Für die Frage nach dem "Bis wann" ist genau diese gesetzliche Frist massgeblich.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln unbedingt die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]