Was bedeuten Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen?
Das Datenschutzgesetz verpflichtet den Verantwortlichen, Datenbearbeitungen technisch und organisatorisch so zu gestalten, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden, und dies bereits ab der Planung zu berücksichtigen. Geeignete Voreinstellungen müssen zudem sicherstellen, dass Personendaten auf das für den Verwendungszweck nötige Mindestmass beschränkt bearbeitet werden, soweit die betroffene Person nicht etwas anderes bestimmt.
Datenschutz durch Technik bedeutet, dass der Verantwortliche die Datenbearbeitung technisch und organisatorisch so auszugestalten hat, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere die Grundsätze nach Artikel 6. Diese Pflicht gilt ab der Planung der Bearbeitung. Datenschutz ist damit nicht erst beim Betrieb eines Systems zu berücksichtigen, sondern bereits bei der Konzeption von Prozessen, Anwendungen und organisatorischen Abläufen. Zu prüfen ist deshalb frühzeitig, wie die Bearbeitung eingerichtet wird und ob die vorgesehenen technischen und organisatorischen Massnahmen die Einhaltung der Datenschutzvorschriften tragen.[1]
Datenschutzfreundliche Voreinstellungen bedeuten, dass der Verantwortliche mittels geeigneter Voreinstellungen sicherstellen muss, dass die Bearbeitung der Personendaten auf das für den Verwendungszweck nötige Mindestmass beschränkt ist, soweit die betroffene Person nicht etwas anderes bestimmt. Welche Massnahmen angemessen sind, richtet sich insbesondere nach dem Stand der Technik, der Art und dem Umfang der Datenbearbeitung sowie nach dem Risiko, das die Bearbeitung für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen mit sich bringt. Zu verifizieren ist daher, ob die gewählten Standardeinstellungen den Zweck abbilden und die Bearbeitung nicht über das nötige Mindestmass hinaus ausdehnen.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]