Was schuldet der Arbeitgeber bei einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung?
Entlässt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fristlos ohne wichtigen Grund, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatz dessen, was er bei Beendigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder durch Ablauf der bestimmten Vertragszeit verdient hätte. Anzurechnen sind Ersparnisse sowie anderweitiger Verdienst oder absichtlich unterlassener Verdienst. Zudem kann der Richter eine Entschädigung festlegen, die den Lohn für sechs Monate nicht übersteigen darf.
Entlässt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fristlos ohne wichtigen Grund, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatz dessen, was er verdient hätte, wenn das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder durch Ablauf der bestimmten Vertragszeit beendigt worden wäre. Der Anspruch knüpft damit an den Verdienst an, der bei einer ordentlichen Beendigung oder bis zum Ende einer bestimmten Vertragszeit angefallen wäre. Zu prüfen sind deshalb insbesondere die anwendbare Kündigungsfrist oder, bei einem befristeten Vertrag, die bestimmte Vertragszeit sowie der Verdienst, der in diesem Zeitraum angefallen wäre.[1]
Auf diesen Ersatz muss sich der Arbeitnehmer anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erspart hat und was er durch anderweitige Arbeit verdient oder zu verdienen absichtlich unterlassen hat. Für die Berechnung sind daher die durch die Beendigung eingetretenen Ersparnisse sowie ein tatsächlich erzielter anderweitiger Verdienst zu berücksichtigen. Ebenfalls einzubeziehen ist Verdienst, den der Arbeitnehmer absichtlich nicht erzielt hat. Massgeblich ist damit nicht nur der ursprüngliche Verdienstanspruch, sondern auch die gesetzlich vorgesehene Anrechnung dieser Positionen.[1]
Zusätzlich kann der Richter den Arbeitgeber verpflichten, dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zu bezahlen. Der Richter legt diese nach freiem Ermessen unter Würdigung aller Umstände fest. Diese Entschädigung darf jedoch den Lohn des Arbeitnehmers für sechs Monate nicht übersteigen. Zu prüfen sind deshalb die Umstände des Einzelfalls und die Höhe des Lohns, weil daraus die Obergrenze dieser Entschädigung folgt.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]