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Wie hoch ist die Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften im Kanton Zug?

Kapitalgesellschaften entrichten im Kanton Zug eine jährliche Mindeststeuer von 250 Franken als einfache Kantonssteuer, soweit ihre Steuerleistung nach den übrigen Bestimmungen diese Höhe nicht erreicht. Die Regel gilt auch für Genossenschaften und Stiftungen mit überwiegend kommerzieller Tätigkeit.

Im Kanton Zug entrichten Kapitalgesellschaften eine jährliche Mindeststeuer von 250 Franken als einfache Kantonssteuer. Diese Mindeststeuer greift, soweit die Steuerleistung nach den übrigen Bestimmungen die Höhe von 250 Franken nicht erreicht. Dieselbe Regel gilt für Genossenschaften und für Stiftungen mit überwiegend kommerzieller Tätigkeit.[1]

Für die Anwendung ist zu prüfen, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt und ob die nach den übrigen steuerlichen Bestimmungen berechnete Steuerleistung unter 250 Franken liegt. Ist das der Fall, wird die jährliche Mindeststeuer von 250 Franken geschuldet. Bei Stiftungen nennt das Gesetz zusätzlich die Voraussetzung einer überwiegend kommerziellen Tätigkeit.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons Zug veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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