Sector regulated activities
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Was muss ein Schweizer KMU über den Schallschutz bei neuen Gebäuden nach Art. 21 USG wissen?
Art. 21 USG verlangt bei neuen Gebäuden, die dem längeren Aufenthalt von Personen dienen sollen, einen angemessenen baulichen Schutz gegen Aussen- und Innenlärm sowie gegen Erschütterungen. Den Mindestschutz bestimmt nicht der Gesetzestext selbst, sondern der Bundesrat durch Verordnung. Vor Planung und Ausführung sollte daher geprüft werden, welche Verordnungsvorgaben den gesetzlichen Mindestschutz konkretisieren.
Belegte Antwort lesenWas muss ein Schweizer KMU über das Verursacherprinzip nach Art. 2 USG wissen?
Art. 2 USG formuliert das Verursacherprinzip knapp: Wer Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, trägt die Kosten dafür. Für ein KMU heisst das vorsichtig zusammengefasst: Wenn das Unternehmen umweltrechtliche Massnahmen verursacht, muss es die dadurch entstehenden Kosten grundsätzlich selbst tragen.
Belegte Antwort lesenWas muss ein Schweizer KMU zu Umbau und Erweiterung sanierungsbedürftiger Anlagen nach Art. 18 USG wissen?
Nach Art. 18 USG darf eine sanierungsbedürftige Anlage nur umgebaut oder erweitert werden, wenn sie gleichzeitig saniert wird. Zudem können Erleichterungen nach Artikel 17 eingeschränkt oder aufgehoben werden. Für ein KMU ist daher vor jedem Umbau oder jeder Erweiterung zu prüfen, ob die Anlage sanierungsbedürftig ist und welche Folgen das für das Vorhaben hat.
Belegte Antwort lesenWas muss ein Schweizer KMU über Erleichterungen im Einzelfall nach Art. 17 USG wissen?
Art. 17 USG regelt Erleichterungen bei einer Sanierung im Einzelfall. Wenn eine Sanierung nach Artikel 16 Absatz 2 unverhältnismässig wäre, gewähren die Behörden Erleichterungen. Eine klare Grenze bleibt: Die Immissionsgrenzwerte für Luftverunreinigungen sowie der Alarmwert für Lärmimmissionen dürfen nicht überschritten werden.
Belegte Antwort lesenWas muss ein Schweizer KMU über die Sanierungspflicht nach Art. 16 USG wissen?
Art. 16 USG verlangt die Sanierung von Anlagen, die den Vorschriften dieses Gesetzes oder den Umweltvorschriften anderer Bundesgesetze nicht genügen. Für KMU ist entscheidend, ob eine eigene Anlage betroffen ist, welche Massnahmen verlangt werden können und dass vor erheblichen Massnahmen grundsätzlich Sanierungsvorschläge des Inhabers eingeholt werden; in dringenden Fällen sind vorsorgliche Anordnungen bis zur Stilllegung möglich.
Belegte Antwort lesenWas muss ein Schweizer KMU über den Umweltverträglichkeitsbericht nach Art. 10b USG wissen?
Ein Umweltverträglichkeitsbericht ist nach Art. 10b USG erforderlich, wenn ein Unternehmen eine Anlage planen, errichten oder ändern will, die der Umweltverträglichkeitsprüfung untersteht. Der Bericht ist der zuständigen Behörde einzureichen, dient als Grundlage der Prüfung und muss die in Art. 10b genannten Inhalte vollständig abdecken.
Belegte Antwort lesenWas muss ein Schweizer KMU über die Umweltverträglichkeitsprüfung nach Art. 10a USG wissen?
Für ein KMU ist zentral: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird vor dem behördlichen Entscheid über Planung, Errichtung oder Änderung bestimmter Anlagen möglichst frühzeitig durchgeführt. Sie betrifft nur Anlagen, die Umweltbereiche erheblich belasten können und bei denen die Einhaltung der Umweltschutzvorschriften voraussichtlich nur mit projekt- oder standortspezifischen Massnahmen sichergestellt werden kann. Welche Anlagetypen und Schwellenwerte erfasst sind, bezeichnet der Bundesrat; diese Vorgaben sind periodisch zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Belegte Antwort lesenWas muss ein Schweizer KMU zu Art. 10 USG über Katastrophenschutz wissen?
Art. 10 USG betrifft KMU, die Anlagen betreiben oder betreiben wollen, die bei ausserordentlichen Ereignissen Menschen oder die natürliche Umwelt schwer schädigen können. Dann sind notwendige Schutzmassnahmen zu treffen, insbesondere bei Standort, Sicherheitsabständen, technischen Vorkehren, Betriebsüberwachung und Alarmorganisation; ausserordentliche Ereignisse sind unverzüglich der kantonalen Meldestelle zu melden. [0]
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