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Wie lange kann ein Arbeitnehmer ausstehenden Lohn einfordern?

Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern verjähren mit Ablauf von fünf Jahren. Dazu zählt der ausstehende Lohn als Forderung aus dem Arbeitsverhältnis. Zu prüfen ist, welche konkrete Forderung geltend gemacht wird und wann die Verjährungsfrist abläuft.

Das Obligationenrecht bestimmt, dass Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern mit Ablauf von fünf Jahren verjähren. Für ausstehenden Lohn bedeutet das: Der Anspruch kann grundsätzlich bis zum Ablauf dieser Frist eingefordert werden. Massgeblich ist, dass es sich um eine Forderung aus dem Arbeitsverhältnis handelt. Wer eine Lohnforderung prüfen will, sollte deshalb zuerst klären, welche einzelne Forderung betroffen ist und ob sie dem Arbeitsverhältnis zuzuordnen ist.[1]

Die gesetzliche Regel steht in derselben Bestimmung wie weitere Forderungen mit einer Frist von fünf Jahren, etwa periodische Leistungen. Für Lohnansprüche ist entscheidend, dass das Gesetz Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern ausdrücklich nennt. Bei mehreren offenen Lohnbestandteilen sollte jede Forderung einzeln geprüft werden, damit festgestellt werden kann, bis wann sie geltend gemacht werden kann. Zu kontrollieren sind insbesondere die betroffene Forderung und der Ablauf der fünfjährigen Verjährung.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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