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Wie hoch sind die Kinder- und Ausbildungszulagen im Kanton Obwalden?

Im Kanton Obwalden beträgt die Kinderzulage Fr. 220.– und die Ausbildungszulage Fr. 270.– je Kind pro Monat.

Im Kanton Obwalden ist die Höhe der beiden Familienzulagen im kantonalen Gesetz ausdrücklich festgelegt: Die Kinderzulage beträgt Fr. 220.– und die Ausbildungszulage Fr. 270.– je Kind pro Monat. Damit nennt das Gesetz sowohl den Betrag als auch die Einheit der Ausrichtung, nämlich je Kind pro Monat.[1]

Für die praktische Einordnung ist wichtig, die Begriffe und den Umfang der Regel genau zu lesen: Genannt werden nur die Kinderzulage und die Ausbildungszulage sowie deren feste Höhe. Die zitierte Bestimmung sagt in diesem Zusammenhang nichts zu Anspruchsvoraussetzungen, Altersgrenzen, Beginn oder Ende des Anspruchs oder zu besonderen Konstellationen. Solche Punkte sollten deshalb in den übrigen einschlägigen Bestimmungen geprüft werden, bevor aus dem Betrag auf einen konkreten Anspruch geschlossen wird.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext so zusammen, wie er in der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Obwalden veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

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