Kann der Arbeitgeber die Taggelder anstelle des Arbeitnehmers erhalten?
Ja. Taggelder und ähnliche Entschädigungen kommen dem Arbeitgeber in dem Ausmass zu, als er der versicherten Person trotz der Taggeldberechtigung Lohn zahlt. Periodische Geldleistungen werden in der Regel monatlich ausbezahlt.
Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) bestimmt für die Auszahlung von Geldleistungen, dass periodische Geldleistungen in der Regel monatlich ausbezahlt werden. Für Taggelder und ähnliche Entschädigungen gilt: Sie kommen dem Arbeitgeber in dem Ausmass zu, als er der versicherten Person trotz der Taggeldberechtigung Lohn zahlt. Massgebend ist damit, ob der Arbeitgeber während der Zeit der Taggeldberechtigung weiterhin Lohn ausrichtet und in welchem Umfang dies geschieht.[1]
Für die praktische Prüfung sind deshalb vor allem zwei Punkte entscheidend: ob eine Taggeldberechtigung besteht und ob der Arbeitgeber der versicherten Person trotz dieser Taggeldberechtigung Lohn zahlt. Der Anspruch des Arbeitgebers auf das Taggeld knüpft an den Umfang der Lohnzahlung an. Soweit Lohn weiterbezahlt wird, kommen Taggelder und ähnliche Entschädigungen dem Arbeitgeber zu. Erscheint der Anspruch auf Leistungen nachgewiesen und verzögert sich deren Ausrichtung, so können zudem Vorschusszahlungen ausgerichtet werden.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Rechtstext zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]