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Darf der Arbeitgeber einen Teil des Lohnes als Sicherheit zurückbehalten?

Ja. Der Arbeitgeber darf einen Teil des Lohnes zurückbehalten, sofern dies verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist. Ohne andere Regelung gilt der zurückbehaltene Lohn als Sicherheit für Forderungen des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis.

Das Obligationenrecht (OR) bestimmt, dass der Arbeitgeber einen Teil des Lohnes zurückbehalten darf, sofern dies verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist. Für den Umfang setzt das OR Grenzen: Von dem am einzelnen Zahltag fälligen Lohn darf nicht mehr als ein Zehntel des Lohnes und im gesamten nicht mehr als der Lohn für eine Arbeitswoche zurückbehalten werden. Ein höherer Lohnrückbehalt kann durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen werden. Zu prüfen sind deshalb insbesondere die Abrede, eine bestehende Übung sowie anwendbare Normalarbeitsverträge oder Gesamtarbeitsverträge und die dort geregelte Höhe des Rückbehalts.[1]

Für den Zweck des Rückbehalts ordnet das OR an: Ist nichts anderes verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt, so gilt der zurückbehaltene Lohn als Sicherheit für die Forderungen des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis und nicht als Konventionalstrafe. Massgeblich ist damit, ob eine andere Regelung vereinbart ist, ob eine Übung besteht oder ob ein Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag etwas anderes bestimmt. Fehlt eine solche andere Regelung, wird der zurückbehaltene Lohn rechtlich als Sicherheit für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis behandelt.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Rechtstext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

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