Wie hoch ist der maximal versicherte Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung?
Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung beträgt 148 200 Franken im Jahr und 406 Franken im Tag. Für die Berechnung ist zudem massgeblich, was als versicherter Verdienst gilt und welche Lohnbestandteile einbezogen oder ausgeschlossen werden.
Nach dem zitierten Verordnungstext beläuft sich der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes auf 148 200 Franken im Jahr und 406 Franken im Tag. Diese Obergrenze betrifft den versicherten Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung. Der gleiche Artikel präzisiert auch, was grundsätzlich als versicherter Verdienst gilt: massgebend ist der nach der Bundesgesetzgebung über die AHV massgebende Lohn, jedoch mit ausdrücklich genannten Abweichungen. Dazu gehören unter anderem bestimmte Löhne ohne AHV-Beitragspflicht wegen des Alters, gewisse Familienzulagen im orts- oder branchenüblichen Rahmen sowie bei bestimmten mitarbeitenden oder beteiligten Personen mindestens der berufs- und ortsübliche Lohn. Bestimmte Entschädigungen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder ähnlichen Gelegenheiten werden dagegen nicht berücksichtigt.[1]
Für die praktische Einordnung ist wichtig, dass derselbe Artikel zwischen verschiedenen Berechnungsgrundlagen unterscheidet. Für Taggelder gilt als Grundlage der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn, einschliesslich noch nicht ausbezahlter Lohnbestandteile, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Für Renten gilt der innerhalb eines Jahres vor dem Unfall bei einem oder mehreren Arbeitgebern bezogene Lohn; unter den im Artikel genannten Voraussetzungen wird dieser auf ein volles Jahr umgerechnet. Wenn Sie den maximal versicherten Verdienst prüfen wollen, sollten Sie deshalb nicht nur die Obergrenze selbst ansehen, sondern auch kontrollieren, welche Lohnbestandteile nach diesem Artikel mitzählen und welche besondere Berechnungsregel für Taggelder oder Renten einschlägig ist.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln unbedingt die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]