Wie hoch ist der Beitragssatz der kantonalen Ausgleichskasse für Familienzulagen im Kanton Freiburg?
Der Beitragssatz beträgt für natürliche oder juristische Personen, die der kantonalen Ausgleichskasse für Familienzulagen angeschlossen sind, 0,49 % der Löhne in der Landwirtschaft und 2,27 % der Löhne in den übrigen Wirtschaftszweigen.
Die Verordnung über den Beitragsansatz der Kantonalen Ausgleichskasse für Familienzulagen bestimmt den Ansatz für den Beitrag der natürlichen oder juristischen Personen, die der kantonalen Ausgleichskasse für Familienzulagen angeschlossen sind. Dieser Ansatz beträgt 0,49 % der Löhne in der Landwirtschaft und 2,27 % der Löhne in den übrigen Wirtschaftszweigen. Massgebend ist damit, ob die Löhne der Landwirtschaft oder den übrigen Wirtschaftszweigen zuzuordnen sind und ob eine natürliche oder juristische Person der kantonalen Ausgleichskasse für Familienzulagen angeschlossen ist.[1]
Für die Anwendung ist zu prüfen, welcher Lohnbereich betroffen ist: In der Landwirtschaft gilt der Ansatz von 0,49 %, in den übrigen Wirtschaftszweigen der Ansatz von 2,27 %. Die Regel nennt ausdrücklich natürliche und juristische Personen, die der kantonalen Ausgleichskasse für Familienzulagen angeschlossen sind. Der Beitragssatz knüpft somit an den Anschluss an diese Kasse und an die Einordnung der Löhne nach Wirtschaftszweig an.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext so zusammen, wie er in der Amtlichen Gesetzessammlung des Kantons Freiburg veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]