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Wie legt die Ausgleichskasse die Akontobeiträge von Selbständigen fest?

Die Ausgleichskasse bestimmt Akontobeiträge im laufenden Beitragsjahr nach dem voraussichtlichen Einkommen dieses Jahres. Dabei kann sie auf das Einkommen der letzten Beitragsverfügung abstellen, ausser wenn glaubhaft gemacht wird, dass dieses offensichtlich nicht dem voraussichtlichen Einkommen entspricht. Weicht das Einkommen wesentlich ab, passt sie die Akontobeiträge an.

Im laufenden Beitragsjahr sind periodisch Akontobeiträge zu leisten. Für deren Festsetzung stellt die Ausgleichskasse auf das voraussichtliche Einkommen des Beitragsjahres ab. Sie kann dabei vom Einkommen ausgehen, das der letzten Beitragsverfügung zugrunde lag. Das gilt aber nicht, wenn glaubhaft gemacht wird, dass dieses Einkommen offensichtlich nicht dem voraussichtlichen Einkommen entspricht. Die Festsetzung ist damit auf eine Prognose für das laufende Jahr ausgerichtet und kann sich an der letzten Verfügung orientieren, solange keine klare Abweichung glaubhaft dargelegt wird.[1]

Zeigt sich während oder nach Ablauf des Beitragsjahres, dass das Einkommen wesentlich vom voraussichtlichen Einkommen abweicht, passt die Ausgleichskasse die Akontobeiträge an. Dafür müssen die erforderlichen Auskünfte erteilt, Unterlagen auf Verlangen eingereicht und wesentliche Abweichungen vom voraussichtlichen Einkommen gemeldet werden. Eine vorsichtige Prüfung besteht deshalb darin, die Angaben zum erwarteten Einkommen laufend mit der tatsächlichen Entwicklung zu vergleichen und verlangte Unterlagen vollständig einzureichen, damit die Akontobeiträge auf einer aktuellen Grundlage angepasst werden können.[1]

Werden die erforderlichen Auskünfte nicht fristgerecht erteilt, Unterlagen nicht eingereicht oder Akontobeiträge nicht bezahlt, setzt die Ausgleichskasse die geschuldeten Akontobeiträge in einer Verfügung fest. Die Verordnung nennt damit ausdrücklich Fälle, in denen die Kasse nicht nur auf gemeldete Angaben abstellt, sondern die geschuldeten Akontobeiträge formell verfügt. Für die praktische Einordnung ist daher zu prüfen, ob Fristen eingehalten, verlangte Unterlagen eingereicht und wesentliche Einkommensabweichungen rechtzeitig gemeldet wurden.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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