Muss ich auf einem kleinen selbständigen Nebenerwerb AHV bezahlen?
Nicht zwingend in jedem Fall. Für Einkommen aus einer nebenberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit, das 2500 Franken im Kalenderjahr nicht übersteigt, werden die Beiträge nur auf Verlangen des Versicherten erhoben.
Der zitierte Wortlaut regelt ausdrücklich einen geringfügigen Nebenerwerb aus selbstständiger Erwerbstätigkeit. Erfasst ist Einkommen aus einer nebenberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit. Wenn dieses Einkommen 2500 Franken im Kalenderjahr nicht übersteigt, werden die Beiträge nicht automatisch erhoben, sondern nur auf Verlangen des Versicherten. Daraus folgt: Bei einem kleinen selbständigen Nebenerwerb kann eine Beitragserhebung entfallen, solange genau diese Voraussetzungen erfüllt sind.[1]
Wichtig ist deshalb die genaue Einordnung. Die genannte Regel betrifft nur eine nebenberuflich ausgeübte selbstständige Erwerbstätigkeit und nur Einkommen, das 2500 Franken im Kalenderjahr nicht übersteigt. Schon für die praktische Prüfung dieser Schwelle und der Frage, ob die Tätigkeit tatsächlich unter diese Umschreibung fällt, sollte der einschlägige Wortlaut genau nachgelesen werden. Der zitierte Text sagt zudem ausdrücklich, dass Beiträge auf Verlangen des Versicherten erhoben werden können.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]