SchweizDE

Auf welchem Einkommen berechnen Selbständigerwerbende ihre AHV-Beiträge?

Selbständigerwerbende berechnen ihre Beiträge auf dem Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Dieses wird aus dem rohen Einkommen ermittelt, nachdem die gesetzlich genannten Abzüge vorgenommen wurden; bestimmte bereits steuerlich abgezogene Sozialversicherungsbeiträge werden von den Ausgleichskassen wieder hinzugerechnet und das gemeldete Einkommen wird auf 100 Prozent aufgerechnet.

Massgebend ist das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Als solches gilt jedes Erwerbseinkommen, das nicht Entgelt für in unselbständiger Stellung geleistete Arbeit darstellt. Ermittelt wird dieses Einkommen, indem vom hierdurch erzielten rohen Einkommen die gesetzlich genannten Abzüge vorgenommen werden. Dazu gehören die zur Erzielung des rohen Einkommens erforderlichen Gewinnungskosten, geschäftsmässig begründete Abschreibungen und Rückstellungen entsprechend der Entwertung, eingetretene und verbuchte Geschäftsverluste, bestimmte Zuwendungen an Vorsorgeeinrichtungen zugunsten des eigenen Personals sowie für ausschliesslich gemeinnützige Zwecke, persönliche Einlagen in Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, soweit sie dem üblichen Arbeitgeberanteil entsprechen, und der Zins des im Betrieb eingesetzten eigenen Kapitals.[1]

Für die Beitragsbemessung werden das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und das im Betrieb eingesetzte eigene Kapital von den kantonalen Steuerbehörden ermittelt und den Ausgleichskassen gemeldet. Die Ausgleichskassen rechnen die steuerrechtlich zulässigen Abzüge der Beiträge nach Artikel 8 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, nach Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung und nach Artikel 27 Absatz 2 des Erwerbsersatzgesetzes zum gemeldeten Einkommen wieder hinzu. Das gemeldete Einkommen wird dabei nach Massgabe der geltenden Beitragssätze auf 100 Prozent aufgerechnet. Zu prüfen ist deshalb insbesondere, welche Abzüge im konkreten Steuerergebnis enthalten sind und welche Werte die Steuerbehörden den Ausgleichskassen melden.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

Steuern Sie Ihre Administration mit Numezis

Ein überwachter Agent, der diese Regeln im Tagesgeschäft anwendet: Buchhaltung, MWST, Löhne.

Der Numezis-Agent nimmt diese Frage mit Ihrem Firmenkontext auf: belegte Antwort, dann die passende Aktion in Ihrer Verwaltung vorbereitet. Ein kostenloses Konto genügt für den Start — keine Kreditkarte, und Ihre Frage bleibt privat. Schweizer Lohnbuchhaltung entdecken