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Wie werden die AHV-Akontobeiträge des Arbeitgebers während des Jahres festgelegt?

Im laufenden Jahr sind periodisch Akontobeiträge zu zahlen. Die Ausgleichskasse setzt sie auf Grund der voraussichtlichen Lohnsumme fest. Wesentliche Änderungen der Lohnsumme während des laufenden Jahres müssen der Ausgleichskasse gemeldet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann statt Akontobeiträgen die tatsächlich für die Zahlungsperiode geschuldete Beitragssumme bezahlt werden; im vereinfachten Verfahren nach den Artikeln 2 und 3 BGSA fallen keine Akontobeiträge an.

Während des laufenden Jahres haben Arbeitgeber periodisch Akontobeiträge zu entrichten. Für die Festsetzung ist nach dem zitierten Recht nicht die bereits definitiv abgerechnete Lohnsumme massgebend, sondern die voraussichtliche Lohnsumme. Die Ausgleichskasse legt die Akontobeiträge auf dieser Grundlage fest. Damit ist die laufende Beitragszahlung ausdrücklich als Vorauszahlungssystem ausgestaltet, das sich an der erwarteten Lohnentwicklung im Jahr orientiert.[1]

Ändert sich die Lohnsumme während des laufenden Jahres wesentlich, muss dies der Ausgleichskasse gemeldet werden. Diese Meldepflicht ist wichtig, weil die Akontobeiträge gerade auf der voraussichtlichen Lohnsumme beruhen. Das zitierte Recht nennt zudem zwei besondere Konstellationen: Sofern Gewähr für eine pünktliche Zahlung besteht, kann die Ausgleichskasse bewilligen, dass statt der Akontobeiträge die tatsächlich für die Zahlungsperiode geschuldeten Beiträge entrichtet werden. Im vereinfachten Verfahren nach den Artikeln 2 und 3 BGSA entrichten die Arbeitgeber keine Akontobeiträge. Für die praktische Einordnung sollte deshalb geprüft werden, welches Verfahren angewendet wird und ob eine wesentliche Änderung der Lohnsumme der Ausgleichskasse bereits gemeldet wurde oder noch zu melden ist.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und allfällige spätere Änderungen, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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