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Was bedeutet ein Verlustschein für den Gläubiger?

Für den Gläubiger bestätigt ein Verlustschein, dass seine Forderung nach der Pfändung im ungedeckten Betrag offen geblieben ist. Er gilt als Schuldanerkennung, gibt bestimmte betreibungs- und anfechtungsrechtliche Rechte und erlaubt während sechs Monaten nach Zustellung die Fortsetzung der Betreibung ohne neuen Zahlungsbefehl. Für die verurkundete Forderung fallen gegenüber dem Schuldner keine Zinsen an.

Ein Verlustschein wird dem Gläubiger für den ungedeckten Betrag seiner Forderung ausgestellt, wenn er an der Pfändung teilgenommen hat. Das Betreibungsamt stellt ihn aus, sobald die Höhe des Verlustes feststeht. Für den Gläubiger bedeutet das vor allem: Der nicht gedeckte Teil der Forderung ist amtlich festgehalten. Zudem erhält auch der Schuldner ein Doppel des Verlustscheins. Zu prüfen ist daher insbesondere, ob tatsächlich eine Teilnahme an der Pfändung vorlag und welcher Betrag im Verlustschein als ungedeckt ausgewiesen ist, weil sich die Wirkungen auf genau diesen verurkundeten Betrag beziehen.[1]

Rechtlich ist der Verlustschein für den Gläubiger mehr als eine blosse Bescheinigung. Er gilt als Schuldanerkennung im Sinne des Artikels 82 und gewährt dem Gläubiger die in den Artikeln 271 Ziffer 5 und 285 erwähnten Rechte. Ausserdem kann der Gläubiger während sechs Monaten nach Zustellung des Verlustscheines ohne neuen Zahlungsbefehl die Betreibung fortsetzen. Wer sich darauf stützen will, sollte deshalb den Zeitpunkt der Zustellung und den genauen Inhalt des Verlustscheins sorgfältig prüfen, weil diese Angaben für die weitere Durchsetzung der Forderung wesentlich sind.[1]

Der Verlustschein hat für den Gläubiger aber auch eine wichtige Grenze: Der Schuldner hat für die durch den Verlustschein verurkundete Forderung keine Zinsen zu zahlen. Das betrifft nach dem Gesetz auch Mitschuldner, Bürgen und sonstige Rückgriffsberechtigte, welche an Schuldners Statt Zinsen bezahlen müssen; sie können ihn nicht zum Ersatze derselben anhalten. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Tragweite ist daher zu unterscheiden zwischen dem verurkundeten Forderungsbetrag und allfälligen Erwartungen auf weitere Verzinsung, die das Gesetz gerade ausschliesst.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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