An wie vielen Ruhetagen darf ein Laden im Kanton Nidwalden mit Bewilligung öffnen?
Andere Verkaufsgeschäfte dürfen mit Bewilligung des zuständigen Amtes je Kalenderjahr an zwei öffentlichen Ruhetagen offen gehalten werden; die hohen Feiertage sind ausgenommen. Die Geschäfte dürfen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
Im Kanton Nidwalden dürfen andere Verkaufsgeschäfte mit Bewilligung des zuständigen Amtes je Kalenderjahr an zwei öffentlichen Ruhetagen offen gehalten werden. Ausgenommen sind die hohen Feiertage. Für diese bewilligte Öffnung nennt das Gesetz auch die zulässige Öffnungszeit: Die Geschäfte dürfen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.[1]
Für Orte mit bedeutendem Fremdenverkehr sieht das Gesetz eine besondere Regel vor: Das zuständige Amt kann während der Saison das Offenhalten von Geschäftslokalen an öffentlichen Ruhetagen bewilligen. Vor der Erteilung ist der zuständige Gemeinderat anzuhören. Wer eine Bewilligung prüfen oder beantragen will, sollte deshalb insbesondere klären, ob es sich um ein anderes Verkaufsgeschäft oder um ein Geschäftslokal in einem Ort mit bedeutendem Fremdenverkehr während der Saison handelt und welche Ruhetage betroffen sind.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der Nidwaldner Gesetzessammlung veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Vorgehen die aktuell geltende Fassung der massgebenden Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]