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Wie lange dürfen Läden im Kanton Zürich an Werktagen geöffnet sein?

Im Kanton Zürich können die Läden der Detailhandelsbetriebe von Montag bis Samstag ohne zeitliche Beschränkung geöffnet sein. Die Regel betrifft die Ladenöffnung an Werktagen.

Das Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz (RLG) des Kantons Zürich bestimmt für Werktage: Von Montag bis Samstag können die Läden der Detailhandelsbetriebe ohne zeitliche Beschränkung geöffnet sein. Für die zulässige Öffnungsdauer an diesen Tagen nennt das Gesetz damit keine Uhrzeitgrenzen, sondern erlaubt die Öffnung während des ganzen Tagesverlaufs an Werktagen von Montag bis Samstag.[1]

Die gesetzliche Regel ist auf die Läden der Detailhandelsbetriebe bezogen. Massgeblich ist damit, ob es sich um einen Laden eines Detailhandelsbetriebs handelt und ob der betreffende Tag zwischen Montag und Samstag liegt. Für die praktische Anwendung ist deshalb zu prüfen, ob der Betrieb unter diese Kategorie fällt und ob die aktuell geltende Fassung des kantonalen Rechts unverändert ist.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der Offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Zürich veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die derzeit geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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