Was gilt nach Schweizer Recht als Personendaten?
Nach dem DSG sind Personendaten alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Erfasst sind damit Informationen mit Bezug zu einer identifizierten Person oder zu einer Person, die identifiziert werden kann; das Gesetz nennt zudem besonders schützenswerte Personendaten als eigene Unterkategorie.
Nach Schweizer Datenschutzgesetz gelten als Personendaten alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Entscheidend sind damit zwei Elemente: Erstens muss ein Bezug zu einer natürlichen Person bestehen. Zweitens kann diese Person entweder bereits bestimmt sein oder zumindest bestimmbar sein. Das Gesetz knüpft den Begriff also nicht nur an direkt identifizierte Personen, sondern auch an Angaben, mit denen sich eine natürliche Person bestimmen lässt. Die betroffene Person ist dabei die natürliche Person, über die Personendaten bearbeitet werden. Bearbeiten bedeutet nach dem Gesetz jeder Umgang mit Personendaten, insbesondere das Beschaffen, Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten von Daten.[1]
Innerhalb der Personendaten unterscheidet das Gesetz besonders schützenswerte Personendaten. Dazu zählen Daten über religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten, Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie, genetische Daten, biometrische Daten, die eine natürliche Person eindeutig identifizieren, Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen sowie Daten über Massnahmen der sozialen Hilfe. Für die Einordnung sollte daher geprüft werden, ob Angaben sich auf eine natürliche Person beziehen und ob sie zusätzlich in eine dieser besonders sensiblen Kategorien fallen. Ebenfalls relevant kann sein, ob Daten bekanntgegeben werden, also übermittelt oder zugänglich gemacht werden, oder ob automatisierte Bearbeitungen wie Profiling vorliegen.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]