Welche Angaben gehören zwingend in eine Datenschutzerklärung?
Zwingend mitzuteilen sind mindestens die Identität und die Kontaktdaten des Verantwortlichen, der Bearbeitungszweck sowie gegebenenfalls die Empfängerinnen und Empfänger oder die Kategorien von Empfängerinnen und Empfängern. Werden Daten nicht bei der betroffenen Person beschafft oder ins Ausland bekanntgegeben, kommen weitere Pflichtangaben hinzu.
Bei der Beschaffung von Personendaten muss der Verantwortliche die betroffene Person angemessen informieren. Die mitzuteilenden Angaben müssen so weit gehen, dass die betroffene Person ihre Rechte nach dem Datenschutzgesetz geltend machen kann und eine transparente Datenbearbeitung gewährleistet ist. Mindestens erforderlich sind: die Identität und die Kontaktdaten des Verantwortlichen, der Bearbeitungszweck sowie gegebenenfalls die Empfängerinnen und Empfänger oder die Kategorien von Empfängerinnen und Empfängern, denen Personendaten bekanntgegeben werden. Zu prüfen ist daher insbesondere, ob diese Mindestangaben vollständig, verständlich und für jede relevante Datenbearbeitung erkennbar enthalten sind.[1]
Zusätzliche Angaben sind zwingend, wenn besondere Konstellationen vorliegen. Werden die Daten nicht bei der betroffenen Person beschafft, müssen zudem die Kategorien der bearbeiteten Personendaten mitgeteilt werden. Erfolgt eine Bekanntgabe der Personendaten ins Ausland, sind auch der Staat oder das internationale Organ sowie gegebenenfalls die Garantien nach Artikel 16 Absatz 2 oder die Anwendung einer Ausnahme nach Artikel 17 mitzuteilen. Werden Daten nicht bei der betroffenen Person beschafft, sind die Informationen nach den Absätzen 2–4 spätestens einen Monat, nachdem die Daten erhalten wurden, mitzuteilen; erfolgt die Bekanntgabe vorher, muss die Information spätestens im Zeitpunkt der Bekanntgabe erfolgen. Zu verifizieren ist deshalb auch, woher die Daten stammen und ob eine Auslandbekanntgabe stattfindet.[1]
Diese Zusammenfassung gibt den zitierten Gesetzestext wieder, wie er auf Fedlex veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]