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Muss der Arbeitgeber seine Angestellten gegen Unfall versichern?

Ja. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass seine Arbeitnehmer bei einem Versicherer nach Artikel 68 versichert sind. Zudem haben die Arbeitnehmer bei der Wahl des Versicherers ein Mitbestimmungsrecht.

Der Arbeitgeber trägt die Pflicht, dafür zu sorgen, dass seine Arbeitnehmer bei einem Versicherer nach Artikel 68 versichert sind. Damit ist die Unfallversicherung nicht bloss freiwillig organisiert, sondern als Aufgabe des Arbeitgebers ausgestaltet. Zu prüfen ist deshalb insbesondere, ob die betroffenen Personen Arbeitnehmer sind und ob die Versicherung tatsächlich bei einem Versicherer nach Artikel 68 besteht.[1]

Bei der Wahl des Versicherers entscheidet der Arbeitgeber nicht allein. Die Arbeitnehmer haben dabei ein Mitbestimmungsrecht. Praktisch bedeutet das, dass die Auswahl des Versicherers nicht ohne Einbezug der Arbeitnehmer erfolgen soll. Zu verifizieren ist daher neben dem Bestehen des Versicherungsschutzes auch, wie die Wahl des Versicherers vorgenommen wurde und ob das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer beachtet wurde.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der genannten Bestimmung sowie allfällige spätere Änderungen.[1]

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