Wie hoch sind die Familienzulagen in der Schweiz mindestens?
Mindestens gilt: Die Kinderzulage beträgt 215 Franken pro Monat, und die Ausbildungszulage beträgt 268 Franken pro Monat. Diese Beträge sind gesetzliche Mindestansätze; der Bundesrat passt sie unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen der Teuerung an.
Das Gesetz nennt für die Familienzulagen zwei Mindestbeträge: Die Kinderzulage beträgt mindestens 215 Franken pro Monat. Die Ausbildungszulage beträgt mindestens 268 Franken pro Monat. Für die Frage nach dem gesetzlichen Minimum in der Schweiz sind das die massgeblichen Ansätze. Es handelt sich ausdrücklich um Mindestansätze; höhere Beträge können deshalb ausserhalb dieser Mindestregel möglich sein, doch für das gesetzliche Minimum ist der genannte Wortlaut entscheidend.[1]
Zur Anpassung dieser Mindestansätze sagt das Gesetz, dass der Bundesrat sie auf den gleichen Zeitpunkt wie die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) der Teuerung anpasst, sofern der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Festsetzung der Ansätze um mindestens 5 Punkte gestiegen ist. Wenn Sie den aktuell geltenden Mindestbetrag prüfen wollen, sollten Sie deshalb nicht nur die Grundbeträge lesen, sondern auch kontrollieren, ob inzwischen eine Anpassung nach dieser Regel wirksam geworden ist.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die derzeit in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]