Wie hoch ist die Geburtszulage im Kanton Schwyz ?
Das Gesetz des Kantons Schwyz hält fest, dass ein Anspruch auf eine Geburtszulage besteht. Zur Höhe enthält der veröffentlichte Auszug keine Angabe.
Im Kanton Schwyz besteht nach § 8 des Gesetzes ein Anspruch auf eine Geburtszulage. Damit ist die Geburtszulage als gesetzlich vorgesehene Leistung anerkannt. Der veröffentlichte Auszug nennt jedoch keinen Betrag. Für die konkrete Höhe ist deshalb die aktuell geltende vollständige Fassung der massgebenden Bestimmung zu prüfen.[1]
Wer die Geburtszulage beanspruchen will, sollte die vollständige Regelung im Zusammenhang lesen und insbesondere die aktuell in Kraft stehende Fassung der kantonalen Vorschrift konsultieren. Massgebend ist die amtlich veröffentlichte Rechtslage des Kantons Schwyz. So lässt sich feststellen, welche Leistung vorgesehen ist und in welcher Höhe sie ausgerichtet wird.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext so zusammen, wie er in der Gesetzsammlung des Kantons Schwyz veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor jedem Handeln die derzeit geltende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]