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Wie hoch sind die Kinder- und Ausbildungszulagen im Kanton Zug?

Im Kanton Zug gelten für die monatlichen Kinder- bzw. Ausbildungszulagen ab 1. Januar 2025 erhöhte Ansätze: bis zum erfüllten 18. Altersjahr 330 Franken und ab dem erfüllten 18. Altersjahr 385 Franken, jeweils je anspruchsberechtigtes Kind.

Im Kanton Zug gelten für die monatlichen Kinder- bzw. Ausbildungszulagen erhöhte Ansätze. Je anspruchsberechtigtes Kind beträgt die Zulage bis zum erfüllten 18. Altersjahr 330 Franken. Ab dem erfüllten 18. Altersjahr beträgt sie 385 Franken. Die Beträge sind als monatliche Zulagen festgelegt und knüpfen ausdrücklich an das anspruchsberechtigte Kind an.[1]

Massgeblich ist damit insbesondere, ob das Kind das 18. Altersjahr bereits erfüllt hat oder noch nicht. Die Verordnung unterscheidet genau zwischen «bis zum erfüllten 18. Altersjahr» und «ab dem erfüllten 18. Altersjahr». Vor einem praktischen Schritt sollte deshalb geprüft werden, welche Altersstufe im konkreten Zeitpunkt gilt und ob überhaupt ein anspruchsberechtigtes Kind vorliegt, weil die genannten Ansätze ausdrücklich «je anspruchsberechtigtes Kind» gelten.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons Zug veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

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