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Wie hoch sind die Kinder- und Ausbildungszulagen im Kanton Uri?

Im Kanton Uri betragen die Kinderzulagen 240 Franken und die Ausbildungszulagen 290 Franken pro Monat. Beide Zulagen werden monatlich ausgerichtet, und zwar während der in Artikel 3 Absatz 1 FamZG definierten Dauer.

Im Kanton Uri sieht das Gesetz als Familienzulagen unter anderem die Kinderzulage und die Ausbildungszulage vor. Für die Höhe ist ausdrücklich festgelegt: Die Kinderzulagen betragen 240 Franken, die Ausbildungszulagen 290 Franken pro Monat. Diese beiden Zulagen sind damit als monatliche Leistungen ausgestaltet und unterscheiden sich betragsmässig klar voneinander.[1]

Für den Bezug ist zudem wichtig, dass Kinder- und Ausbildungszulagen nicht unbegrenzt laufen, sondern während der in Artikel 3 Absatz 1 FamZG definierten Dauer ausgerichtet werden. Das Gesetz nennt daneben auch Geburtszulage und Adoptionszulage; diese sind jedoch nicht monatlich, sondern einmalig pro bezugsberechtigte Person geschuldet. Wer die konkrete Anspruchsdauer oder die Abgrenzung zwischen Kinder- und Ausbildungszulage prüfen muss, sollte deshalb die genannte Verweisungsnorm und die aktuell geltende Fassung der Bestimmung nachsehen.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Uri veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die derzeit geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

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