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Um wie viel liegen die Familienzulagen im Kanton St. Gallen über dem Bundesminimum?

Im Kanton St. Gallen liegen die Kinderzulage und die Ausbildungszulage je Fr. 30.– über den Mindestansätzen nach der Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen.

Für den Kanton St. Gallen ist ausdrücklich festgelegt, dass sowohl die Kinderzulage als auch die Ausbildungszulage je Fr. 30.– über den Mindestansätzen nach der Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen liegen. Die Erhöhung betrifft damit beide genannten Zulagenarten in gleicher Höhe.[1]

Die Aussage bezieht sich auf die kantonale Höhe im Verhältnis zum bundesrechtlichen Minimum. Genannt wird nur der Abstand zum Mindestansatz, nicht ein eigenständiger Frankenbetrag der gesamten Zulage. Um den aktuell ausbezahlten Gesamtbetrag zu bestimmen, ist deshalb neben der kantonalen Regel auch der jeweils massgebende Mindestansatz nach Bundesrecht zu prüfen.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext so zusammen, wie er in der amtlichen Gesetzessammlung des Kantons St. Gallen veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln unbedingt die derzeit geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

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