Wie hoch sind die Kinder- und Ausbildungszulagen im Kanton Freiburg?
Im Kanton Freiburg beträgt die monatliche Kinderzulage mindestens 265 Franken für jedes der beiden ersten Kinder und 285 Franken für das dritte und jedes weitere Kind. Die monatliche Ausbildungszulage beträgt mindestens 325 Franken für jedes der beiden ersten Kinder und 345 Franken für das dritte und jedes weitere Kind. Für im Ausland wohnende Kinder wird die Kinder- und Ausbildungszulage im Verhältnis zur Kaufkraft im Wohnstaat reduziert.
Die monatliche Kinderzulage beträgt mindestens 265 Franken für jedes der beiden ersten Kinder und 285 Franken für das dritte und jedes weitere Kind. Die monatliche Ausbildungszulage beträgt mindestens 325 Franken für jedes der beiden ersten Kinder und 345 Franken für das dritte und jedes weitere Kind. Diese Beträge sind als Mindestbeträge festgelegt.[1]
Für im Ausland wohnende Kinder reduziert sich die Kinder- und Ausbildungszulage im Verhältnis zur Kaufkraft im Wohnstaat. Zusätzlich nennt die gleiche Bestimmung auch Mindestbeträge für die Geburtszulage und die Zulage bei der Aufnahme eines Kindes zur Adoption von 1500 Franken. Zudem kann der Staatsrat die in diesem Gesetz festgelegten Beträge im Einvernehmen mit den interessierten Kreisen erhöhen. Vor einem Vorgehen sollte deshalb geprüft werden, ob für den konkreten Zeitpunkt ein erhöhter Betrag gilt und ob bei Wohnsitz im Ausland eine Kürzung vorzunehmen ist.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext so zusammen, wie er in der Amtlichen Gesetzessammlung des Kantons Freiburg veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]