SchweizDE

Wie hoch ist der Beitragssatz der Familienausgleichskasse Zug?

Der Beitragssatz der Familienausgleichskasse Zug für die Finanzierung der Familienzulagen für Erwerbstätige beträgt 1.35 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens. Genannt ist ausdrücklich der Bereich der Familienzulagen für Erwerbstätige.

Für Erwerbstätige ist der Beitragssatz der Familienausgleichskasse Zug auf 1.35 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens festgelegt. Der Satz bezieht sich ausdrücklich auf die Finanzierung der Familienzulagen für Erwerbstätige. Massgebend ist damit nicht irgendein beliebiges Einkommen, sondern das AHV-pflichtige Einkommen, wie es in der Bestimmung genannt wird.[1]

Die genannte Regel sagt zugleich etwas über den sachlichen Umfang aus: Erfasst ist der Beitragssatz der Familienausgleichskasse Zug für Erwerbstätige. Daraus folgt, dass die Aussage genau auf diesen Bereich beschränkt ist. Wer den Beitrag konkret anwenden will, sollte deshalb insbesondere prüfen, ob es um Familienzulagen für Erwerbstätige geht und welches Einkommen im konkreten Fall als AHV-pflichtig gilt. Weitere Aussagen zu anderen Personenkreisen oder abweichenden Sätzen ergeben sich aus dieser Bestimmung nicht.[1]

Diese Antwort fasst die zitierte Rechtsnorm so zusammen, wie sie in der Bereinigten Gesetzessammlung des Kantons Zug veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln unbedingt die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

Steuern Sie Ihre Administration mit Numezis

Ein überwachter Agent, der diese Regeln im Tagesgeschäft anwendet: Buchhaltung, MWST, Löhne.

Der Numezis-Agent nimmt diese Frage mit Ihrem Firmenkontext auf: belegte Antwort, dann die passende Aktion in Ihrer Verwaltung vorbereitet. Ein kostenloses Konto genügt für den Start — keine Kreditkarte, und Ihre Frage bleibt privat. Schweizer Lohnbuchhaltung entdecken