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Wie hoch ist der Beitragssatz der Familienausgleichskasse im Kanton Obwalden?

Der Beitragssatz beträgt 1,4 Prozent des massgebenden Lohns im Sinne der AHV-Gesetzgebung für Arbeitgeber, die der Familienausgleichskasse Obwalden angeschlossen sind.

In Obwalden beträgt der Beitragssatz 1,4 Prozent des massgebenden Lohns im Sinne der AHV-Gesetzgebung. Diese Regel nennt ausdrücklich die Arbeitgeber als beitragspflichtige Gruppe und knüpft den Satz daran, dass sie der Familienausgleichskasse Obwalden angeschlossen sind.[1]

Für die praktische Einordnung sind damit zwei Punkte entscheidend: Erstens gilt der genannte Satz für Arbeitgeber, die der Familienausgleichskasse Obwalden angeschlossen sind. Zweitens bemisst sich der Beitrag nach dem massgebenden Lohn im Sinne der AHV-Gesetzgebung. Vor einem Vorgehen sollte deshalb geprüft werden, ob genau diese Kasse zuständig ist und welche Lohnbestandteile nach der AHV-Gesetzgebung als massgebender Lohn zählen.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext so zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons Obwalden veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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