Wie hoch ist der Arbeitgeberbeitrag an die Familienausgleichskasse des Kantons Luzern?
Der Arbeitgeberbeitrag an die Familienausgleichskasse des Kantons Luzern beträgt 1,35 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens. Maßgeblich ist damit nicht jeder beliebige Lohnbestandteil, sondern die AHV-pflichtige Bemessungsgrundlage.
Die Familienausgleichskasse des Kantons Luzern erhebt einen Arbeitgeberbeitrag von 1,35 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens. Für die Höhe des Beitrags ist somit entscheidend, welches Einkommen AHV-pflichtig ist; der Beitragssatz selbst ist in der kantonalen Verordnung ausdrücklich festgelegt.[1]
Für die praktische Einordnung ist vor allem der Anknüpfungspunkt wichtig: Der Satz bezieht sich auf das AHV-pflichtige Einkommen. Wer den konkreten Beitrag bestimmen will, sollte deshalb prüfen, welche Lohnbestandteile im betreffenden Fall zur AHV-pflichtigen Grundlage gehören. Aus der zitierten Bestimmung ergibt sich hier nur der Beitragssatz und die Bemessungsgrundlage, nicht aber weitergehende Einzelheiten zur Abgrenzung einzelner Einkommensbestandteile.[1]
Diese Antwort fasst die zitierte Rechtsnorm so zusammen, wie sie in der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Luzern veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln unbedingt die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen in der Luzerner Systematischen Rechtssammlung.[1]