Wie hoch ist der Beitragssatz der Familienausgleichskasse des Kantons Graubünden?
Der Beitragssatz beträgt 1.50 Prozent. Er gilt für der Familienausgleichskasse des Kantons Graubünden angeschlossene Arbeitgebende auf dem AHV-beitragspflichtigen Einkommen der Arbeitnehmenden sowie für angeschlossene Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmende mit Arbeitgebenden ohne Beitragspflicht auf dem AHV-beitragspflichtigen Einkommen.
Der Beitragssatz der Familienausgleichskasse des Kantons Graubünden beträgt 1.50 Prozent. Für angeschlossene Arbeitgebende bemisst sich dieser Beitrag nach dem AHV-beitragspflichtigen Einkommen der Arbeitnehmenden. Massgeblich ist damit nicht irgendeine Lohnsumme, sondern ausdrücklich das AHV-beitragspflichtige Einkommen. Zu prüfen ist deshalb insbesondere, ob eine Person der kantonalen Familienausgleichskasse angeschlossen ist und welche Einkommensteile AHV-beitragspflichtig sind.[1]
Ebenfalls 1.50 Prozent leisten die angeschlossenen Selbstständigerwerbenden sowie Arbeitnehmenden mit Arbeitgebenden ohne Beitragspflicht. Auch hier ist die Bemessungsgrundlage das AHV-beitragspflichtige Einkommen. Der veröffentlichte Rechtssatz unterscheidet also zwischen den genannten Gruppen, setzt den Beitragssatz aber in beiden Fällen gleich hoch fest. Für die Einordnung ist daher zu klären, zu welcher der ausdrücklich genannten Kategorien der konkrete Fall gehört und ob eine Beitragspflicht gegenüber dieser Familienausgleichskasse besteht.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtssatz so zusammen, wie er in der amtlichen Gesetzessammlung des Kantons Graubünden veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]