Gibt es im Kanton Schwyz eine kantonale Familienausgleichskasse ?
Ja. Im Kanton Schwyz besteht unter dem Namen „Familienausgleichskasse Schwyz“ eine kantonale Familienausgleichskasse als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihre Führung ist der Ausgleichskasse Schwyz übertragen.
Im Kanton Schwyz besteht unter dem Namen „Familienausgleichskasse Schwyz“ eine kantonale Familienausgleichskasse. Sie ist als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestaltet. Die Führung dieser Kasse ist der Ausgleichskasse Schwyz übertragen. Damit ist die kantonale Familienausgleichskasse organisatorisch benannt und rechtlich als eigenständige öffentlich-rechtliche Einrichtung vorgesehen.[1]
Der Familienausgleichskasse Schwyz obliegt die Kontrolle über die Unterstellung der Arbeitgebenden. Sie ist zudem Verbindungsstelle bei internationalen Verhältnissen. Ausserdem kann sie Abrechnungsstellen anerkennen. Für ihre Tätigkeit kommen die Bestimmungen des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung sinngemäss zur Anwendung, soweit das vorliegende Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthält. Für die praktische Einordnung ist deshalb zu prüfen, welche besonderen kantonalen Regeln gelten und welche Vorschriften des genannten Einführungsgesetzes ergänzend heranzuziehen sind.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext so zusammen, wie er in der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Schwyz veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]