Wie hoch sind die BVG-Altersgutschriften je nach Alter?
Die Altersgutschriften werden jährlich in Prozenten des koordinierten Lohnes berechnet. Es gelten folgende Ansätze: 25–34: 7, 35–44: 10, 45–54: 15, 55–65: 18 Prozent des koordinierten Lohnes.
Die Altersgutschriften werden jährlich in Prozenten des koordinierten Lohnes berechnet. Für die Altersjahre 25–34 gilt ein Ansatz von 7 Prozenten des koordinierten Lohnes. Für die Altersjahre 35–44 gilt ein Ansatz von 10 Prozenten. Für die Altersjahre 45–54 gilt ein Ansatz von 15 Prozenten. Für die Altersjahre 55–65 gilt ein Ansatz von 18 Prozenten des koordinierten Lohnes.[1]
- 25–34: 7 Prozenten des koordinierten Lohnes
- 35–44: 10 Prozenten des koordinierten Lohnes
- 45–54: 15 Prozenten des koordinierten Lohnes
- 55–65: 18 Prozenten des koordinierten Lohnes
Massgebend ist der koordinierte Lohn, weil die jährlichen Altersgutschriften als Prozentsatz dieses Lohnes festgelegt sind. Für die Einordnung ist das jeweilige Altersjahr entscheidend; danach richtet sich der anwendbare Ansatz innerhalb der genannten Altersstufen. Vor einem Entscheid sollten Sie deshalb die aktuell anwendbare Bestimmung und die Zuordnung zum Altersjahr prüfen.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]