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Wann müssen Läden im Kanton Luzern abends spätestens schliessen?

Im Kanton Luzern sind Verkaufsgeschäfte am Abend spätestens von Montag bis Freitag um 19 Uhr, am Samstag um 17 Uhr und am Vorabend eines öffentlichen Ruhetages um 17 Uhr zu schliessen.

Das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz des Kantons Luzern bestimmt die allgemeinen Schliessungszeiten am Abend für Verkaufsgeschäfte. Am Abend sind die Verkaufsgeschäfte spätestens zu schliessen: von Montag bis Freitag um 19 Uhr, am Samstag um 17 Uhr und am Vorabend eines öffentlichen Ruhetages um 17 Uhr. Diese Zeiten gelten als allgemeine Schliessungszeiten für Verkaufsgeschäfte im Kanton Luzern.[1]

Für die praktische Einordnung ist zu prüfen, ob es sich um ein Verkaufsgeschäft handelt und ob der betreffende Tag ein Samstag oder der Vorabend eines öffentlichen Ruhetages ist. Fällt der Abend auf Montag bis Freitag, gilt 19 Uhr. Fällt er auf einen Samstag, gilt 17 Uhr. Fällt er auf den Vorabend eines öffentlichen Ruhetages, gilt ebenfalls 17 Uhr. Massgeblich ist die im Ruhetags- und Ladenschlussgesetz festgelegte allgemeine Schliessungszeit.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der Systematischen Rechtssammlung des Kantons Luzern veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

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