Was muss ein Schweizer KMU über Immissionsgrenzwerte nach Art. 13 USG wissen?
Art. 13 USG sagt, dass der Bundesrat durch Verordnung Immissionsgrenzwerte festlegt, um schädliche oder lästige Einwirkungen zu beurteilen. Dabei sind auch Wirkungen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit zu berücksichtigen, insbesondere Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere. Für ein KMU ist daher zentral, die einschlägige Verordnung und den aktuellen Fedlex-Stand zu prüfen.
Art. 13 USG regelt die Funktion von Immissionsgrenzwerten für die Beurteilung von Einwirkungen. Der Gesetzestext sagt nicht, dass das Gesetz selbst die konkreten Werte nennt. Vielmehr legt der Bundesrat diese Werte durch Verordnung fest. Für ein KMU bedeutet das: Wer wissen will, welche Grenzwerte im eigenen Bereich gelten, muss nicht nur das USG lesen, sondern die dazugehörige Verordnung ermitteln und dort die konkreten Immissionsgrenzwerte prüfen. Der Anknüpfungspunkt in Art. 13 ist die Beurteilung, ob Einwirkungen schädlich oder lästig sind. Das ist der sichere Kern der Norm, den ein Unternehmen für die Compliance einordnen sollte.[1]
Wichtig ist auch der gesetzliche Prüfmaßstab: Bei der Festlegung der Immissionsgrenzwerte berücksichtigt der Bundesrat ausdrücklich die Wirkungen der Immissionen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit. Der zitierte Artikel nennt als Beispiele Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere. Für ein KMU folgt daraus vorsichtig zusammengefasst, dass die Beurteilung nicht nur an durchschnittlich empfindlichen Personen ausgerichtet ist. Wenn ein Betrieb interne Prüfungen, Standortfragen oder Umweltabklärungen vorbereitet, sollte er deshalb verifizieren, welche Verordnung zum eigenen Sachverhalt gehört und ob dort Anforderungen mit Blick auf solche besonders empfindlichen Gruppen konkretisiert werden.[1]
- Art. 13 USG enthält den Grundsatz, dass Immissionsgrenzwerte durch Verordnung des Bundesrates festgelegt werden.
- Die Norm betrifft die Beurteilung schädlicher oder lästiger Einwirkungen.
- Bei der Festlegung sind auch Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit zu berücksichtigen, wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere.
- Praktischer Verifikationsschritt für KMU: die einschlägige Verordnung und den aktuellen Wortlaut auf Fedlex prüfen, statt aus Art. 13 allein konkrete Werte abzuleiten.
Vor einer verlässlichen Verwendung müssen die aktuell geltende Fassung der Bestimmung sowie spätere Änderungen und die einschlägige Verordnung geprüft werden.[1]