SchweizDE

Was muss ein Schweizer KMU zum Umsatz eines beteiligten Unternehmens nach Art. 5 der Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen wissen?

Art. 5 beschreibt, welche Umsätze einem beteiligten Unternehmen zugerechnet werden: eigene Umsätze sowie unter bestimmten Kontroll- oder Einflussverhältnissen auch Umsätze von Tochter-, Mutter-, Schwester- und bestimmten Gemeinschaftsunternehmen. Umsätze innerhalb dieses Kreises bleiben bei der Berechnung des Gesamtumsatzes unberücksichtigt; Umsätze gemeinsam kontrollierter Gemeinschaftsunternehmen werden grundsätzlich zu gleichen Teilen zugerechnet.

Für ein KMU ist der Kernpunkt von Art. 5: Der Umsatz eines beteiligten Unternehmens umfasst nicht nur die Umsätze aus eigener Geschäftstätigkeit. Hinzugerechnet werden auch Umsätze von Unternehmen, zu denen eine bestimmte Kontroll- oder Einflussbeziehung besteht. Genannt werden Unternehmen, bei denen mehr als die Hälfte des Kapitals oder der Stimmrechte gehalten wird, bei denen mehr als die Hälfte der Mitglieder der zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organe bestellt werden kann oder bei denen auf andere Weise das Recht besteht, die Geschäfte des Unternehmens zu führen; diese werden als Tochterunternehmen erfasst. Ebenfalls einbezogen werden Mutterunternehmen, Schwesterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen im Sinn der Vorschrift. Für die Einordnung ist daher nicht nur die Beteiligungsquote, sondern auch die tatsächliche oder rechtliche Einflussmöglichkeit relevant, soweit sie in Art. 5 beschrieben ist.[1]

  • Einzubeziehen sind die Umsätze aus eigener Geschäftstätigkeit.
  • Einzubeziehen sind die Umsätze von Tochterunternehmen, wenn mehr als die Hälfte des Kapitals oder der Stimmrechte besteht, mehr als die Hälfte der Mitglieder der zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organe bestellt werden kann oder auf andere Weise das Recht besteht, die Geschäfte des Unternehmens zu führen.
  • Einzubeziehen sind die Umsätze von Mutterunternehmen, die einzeln oder gemeinsam die Rechte oder Einflussmöglichkeiten nach Buchstabe a haben.
  • Einzubeziehen sind die Umsätze von Schwesterunternehmen, bei denen ein Mutterunternehmen nach Buchstabe b die Rechte oder Einflussmöglichkeiten nach Buchstabe a hat.
  • Einzubeziehen sind die Umsätze von Gemeinschaftsunternehmen, bei denen mehrere der in Absatz 1 aufgeführten Unternehmen die Rechte oder Einflussmöglichkeiten nach Buchstabe a jeweils gemeinsam haben.
  • Nicht zu berücksichtigen sind Umsätze aus Geschäften zwischen den in Absatz 1 genannten Unternehmen.
  • Umsätze eines Gemeinschaftsunternehmens, das von den beteiligten Unternehmen gemeinsam kontrolliert wird, sind diesen Unternehmen zu gleichen Teilen zuzurechnen; Absatz 2 ist sinngemäss anwendbar.

[1]

Praktisch heisst das für ein KMU: Vor einer Berechnung sollte der Beteiligungs- und Kontrollkreis sauber abgegrenzt werden. Zu prüfen sind insbesondere Kapital- und Stimmrechtsverhältnisse, Bestellungsrechte für die zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organe sowie andere Rechte, die zur Führung der Geschäfte berechtigen. Danach ist zu kontrollieren, welche Umsätze innerhalb dieses Kreises aus konzerninternen Geschäften stammen, weil diese nach Absatz 2 nicht mitzuzählen sind. Bei gemeinsam kontrollierten Gemeinschaftsunternehmen ist zusätzlich zu prüfen, ob eine Zurechnung zu gleichen Teilen vorzunehmen ist. Die Vorschrift in der vorliegenden Evidenz nennt diese Regeln, aber keine weitergehenden Rechenschritte ausserhalb von Art. 5; deshalb sollte die konkrete Anwendung stets anhand des vollständigen Wortlauts der Bestimmung verifiziert werden.[1]

Vor einem Verlassen auf die Aussage müssen die aktuell geltende Bestimmung und spätere Änderungen geprüft werden.[1]

Steuern Sie Ihre Administration mit Numezis

Ein überwachter Agent, der diese Regeln im Tagesgeschäft anwendet: Buchhaltung, MWST, Löhne.

Der Numezis-Agent nimmt diese Frage mit Ihrem Firmenkontext auf: belegte Antwort, dann die passende Aktion in Ihrer Verwaltung vorbereitet. Ein kostenloses Konto genügt für den Start — keine Kreditkarte, und Ihre Frage bleibt privat. Numezis für KMU entdecken