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Was muss ein Schweizer KMU über die Begriffsbestimmungen in Art. 2b der Irak-Verordnung wissen?

Art. 2b definiert für diese Verordnung vor allem vier Begriffe: Gelder, Sperrung von Geldern, wirtschaftliche Ressourcen und Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen. Für ein KMU ist zentral, Vermögenswerte und Handlungen entlang genau dieser Definitionen zu prüfen und vor praktischen Schritten den aktuellen Verordnungstext zu kontrollieren.

Art. 2b legt fest, was in dieser Verordnung unter «Gelder» zu verstehen ist. Der Begriff ist sehr weit und umfasst finanzielle Vermögenswerte einschliesslich Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen oder andere Zahlungsmittel, Guthaben, Schulden und Schuldenverpflichtungen, Wertpapiere und Schuldtitel, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate. Ebenfalls erfasst sind Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten sowie Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen. Dazu kommen Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen, Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen und jedes andere Finanzierungsinstrument für Exporte. Ein KMU sollte deshalb nicht nur Bankguthaben, sondern auch Sicherheiten, Forderungen, Garantien und exportbezogene Finanzierungsinstrumente gegen diese Definition abgleichen.[1]

Die «Sperrung von Geldern» bedeutet nach Art. 2b die Verhinderung jeder Handlung, welche die Verwaltung oder die Nutzung der Gelder ermöglicht. Ausgenommen sind normale Verwaltungshandlungen von Finanzinstituten. Daneben definiert die Verordnung «wirtschaftliche Ressourcen» als Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, insbesondere Immobilien und Luxusgüter, mit Ausnahme von Geldern nach Buchstabe a. Die «Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen» ist die Verhinderung ihrer Verwendung zum Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, einschliesslich des Verkaufs, des Vermietens oder des Verpfändens solcher Ressourcen. Für ein KMU ist die vorsichtige Prüffrage daher zweistufig: Handelt es sich um «Gelder» oder um «wirtschaftliche Ressourcen», und würde eine geplante Handlung Verwaltung, Nutzung oder Verwertung im Sinn dieser Definitionen ermöglichen?[1]

Vor einem Verlassen darauf müssen die aktuell geltende Bestimmung und spätere Änderungen der Verordnung geprüft werden.[1]

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