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Procurement import export customs

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Was muss ein Schweizer KMU über die Strafbestimmungen nach Art. 5 der Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak wissen?

Art. 5 verknüpft Verstösse gegen bestimmte Verbote und Pflichten der Irak-Verordnung direkt mit den Strafnormen des Embargogesetzes. Für KMU ist zentral: Verstösse gegen Artikel 1, 1a, 2 oder 3 werden nach Artikel 9 des Embargogesetzes bestraft; Verstösse gegen Artikel 2a nach Artikel 10. Verfolgung und Beurteilung erfolgen durch das SECO, das auch Beschlagnahmungen oder Einziehungen anordnen kann.

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Was muss ein Schweizer KMU über Meldepflichten nach Art. 2a der Irak-Verordnung wissen?

Nach Art. 2a müssen Personen und Institutionen bestimmte Vermögenswerte oder Kulturgüter unverzüglich melden, wenn anzunehmen ist, dass sie unter die Sperrung nach Artikel 2 Absatz 1 fallen oder unter Artikel 1a erfasst sind. Zuständig sind je nach Fall das SECO oder das Bundesamt für Kultur; die Meldung an das SECO muss Namen der Begünstigten sowie Gegenstand und Wert enthalten.

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Was muss ein Schweizer KMU über die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen nach Art. 2 der Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak wissen?

Art. 2 erfasst bestimmte Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, wenn sie im Eigentum oder unter der Kontrolle der früheren irakischen Regierung, bestimmter hoher Amtsträger, deren nächsten Familienmitglieder oder kontrollierter Unternehmen/Körperschaften stehen. Für ein KMU ist zentral, Eigentum, Kontrolle, Gegenpartei und einen allfälligen Eintrag im Anhang sorgfältig zu prüfen; Ausnahmen und ausnahmsweise Bewilligungen sind eng am Wortlaut zu verifizieren.

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Was muss ein Schweizer KMU über Rüstungsgüter nach Art. 1 RS 946.206 wissen?

Art. 1 verbietet die Lieferung, den Verkauf und die Vermittlung von Rüstungsgütern an Empfänger in der Republik Irak, ausgenommen die irakische Regierung und die multilateralen Truppen im Sinne der Resolution 1546 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Das gilt nur, soweit nicht Kriegsmaterialgesetz, Güterkontrollgesetz und deren Ausführungsverordnungen anwendbar sind.

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